AWV-Meldepflichten bei Warenimporten aus China
Die Aussenwirtschaftsverordnung (AWV) verlangt von deutschen Importeuren die Meldung bestimmter Zahlungen und Warenbewegungen. Dieser Beitrag erläutert die konkreten Schwellenwerte, Fristen und Ausnahmen für Importe aus China. Besondere Aufmerksamkeit gilt der korrekten Klassifizierung von Waren gemäss dem Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik. Ein Praxisbeispiel zeigt, wie ein mittelständischer Maschinenbauer die monatlichen Meldungen effizient in seine Buchhaltungsprozesse integriert hat.
15. Januar 2025